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Spielordnung
Allgemeines
- Es sollte überwiegend weiße Kleidung getragen werden. Die Plätze sind nur
mit Tennisschuhen zu betreten.
- Bei Trockenheit ist der Platz ausreichend zu wässern, bei großer Trockenheit auch nachher und bei Tunieren öfters.
- Am Ende der Spieldauer muss der Platz abgezogen und die Linien gesäubert werden.
- Die Entscheidung über die Bespielbarkeit eines Platzes trifft der Sozialwart oder Platzwart, bei Abwesenheit
jedes andere Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
Richtlinie für die Belegung der Plätze
- Die Platzbelegung erfolgt mittels namentlicher Spielmarke.
- Ein Platz darf nur dann bespielt werden, wenn der Spieler durch Aufhängen
seiner Spielmarke für die vorgesehene Zeit den Platz belegt hat. Ein
Platz gilt erst dann als belegt, wenn zwei Spielmarken für die entsprechende
Zeit hängen.
- Anspruch auf Belegung eines Platzes durch frühes Aufhängen der Spielmarke ist nur
dann gegeben, wenn sich der Inhaber der Marke während der Wartedauer auf
der Tennisanlage befindet und auch nicht bereits auf einem anderen Platz
spielt.
- Bevor ein bespielter Platz neu belegt wird, müssen alle freien Plätze belegt
sein. Das Weiterhängen und Weiterspielen ist erst dann gestattet, wenn die ganze Spielzeit
abgelaufen ist.
- Die Spieldauer, einschließlich Abziehen und Säubern der Linien, beträgt für ein
Einzel: eine Stunde Doppel: zwei Stunden.
- Ist ein Platz vor der belegten Spielzeit frei, so kann dieser höchstens 25
Minuten vor Spielzeitanspruch bereits genutzt werden. Wird ein Platz früher
bespielt, geht der belegte Spielzeitanspruch verloren. In diesem Fall können
die Marken von Wartenden vorverlegt werden.
- Das Auf-, Um- und Abhängen ordnungsgemäß aufgehängter fremder Spielmarken ist nicht gestattet.
- Gäste sind nur in Begleitung eines Mitgliedes willkommen und gegen eine Gebühr
spielberechtigt. Die beim Clubwirt erhältliche Gastspielmarke muss vor dem
Spiel gekauft werden.
- Bei Missbrauch der Platzbelegung kann die Spielmarke von einem Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes eingezogen werden.
- Bei etwaigen Unstimmigkeiten ist der Sportwart zuständig, bei Abwesenheit jedes andere Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
- Hunde sind auf der gesamten Anlage, einschließlich Terrasse, anzuleinen.
Jeder wird gebeten, die Spielregeln fair einzuhalten im Interesse eines harmonischen Vereinslebens.
18. April 2010 - Der Vorstand
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